Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG

Auf Antrag des Familiengerichtes kann ich als Verfahrensbeistand beauftragt werden. Meine Aufgabe ist es, die Interessen des minderjährigen Kindes, die seine Person betreffen, wahrzunehmen. Im gerichtlichen Verfahren bringe ich diese zur Geltung. Zudem informiere ich das Kind über den Ablauf und Ausgang der Vereinbarungen. Ich berücksichtige dabei den Willen und das Wohl des Kindes. Durch Gespräche mit dem Kind, den Eltern und anderen Bezugspersonen bin ich in der Lage einen umfassenden Beitrag schriftlich zu verfassen. Während der Verhandlung erläutere ich den Bericht oder trage Ergebnisse mündlich vor.